24.02.2026 · Erledigtes Verfahren · EStG § 16 Abs 3 · X R 29/21
Betriebsaufgabe, Insolvenzmasse, Freigabe
Letzte Änderung: 24. Februar 2026, 14:02 Uhr, Aufgenommen: 22. August 2022, 08:07 Uhr
Sind die Besteuerungsgrundlagen einer Schlussbilanz und einer Aufgabebilanz aufgrund einer Betriebsaufgabe dann, wenn der betreffende Gewerbebetrieb gemäß § 35 Abs. 2 InsO zuvor durch den Insolvenzverwalter freigegeben worden war und der Insolvenzschuldner danach die Betriebsaufgabe bewirkt, für Zwecke der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer ausschließlich dem freigegebenen Vermögensbereich zuzuordnen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 29/21
Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 11.11.2020 2 K 546/20
Normen: EStG § 16 Abs 3, InsO § 35 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 30.07.2025, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger