09.01.2025 · Erledigtes Verfahren · UStG § 1 Abs 1a · V R 41/21
Geschäftsveräußerung im Ganzen, Umsatzsteuerpflicht, Zahlung durch Dritte, Entgelt, Schwimmbad
Letzte Änderung: 9. Januar 2025, 14:12 Uhr, Aufgenommen: 22. August 2022, 08:07 Uhr
Kann bei einer Zahlung durch Dritte der Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1a UStG erfasst sein und falls ja, ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Geschäftsveräußerung bestehen, wenn eine Zahlung durch Dritte eine Verpflichtung des Übernehmers über die gesetzlichen Pflichten hinaus begründet?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 41/21
Normen: UStG § 1 Abs 1a
Erledigt durch: Urteil vom 29.08.2024, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Verwaltung