25.04.2025 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 29 Abs 1 Nr 2 · IV R 5/22
Gewerbesteuerzerlegung, Windkraftanlage, Betriebsstätte, Gemeinde, Steueraufkommen, Rechtsverordnung
Letzte Änderung: 25. April 2025, 16:09 Uhr, Aufgenommen: 22. August 2022, 08:07 Uhr
Ist bei einer Gesellschaft, die auf gemeindefreiem Gebiet einen Offshore-Windpark betreibt, der Gewerbesteuermessbetrag auf die Gemeinde, in deren Gebiet die Geschäftsleitungsbetriebsstätte unterhalten wird, einerseits und das Bundesland, vor dessen Küste der Windpark liegt, andererseits zu zerlegen, ist also das Bundesland als "weitere hebeberechtigte Gemeinde" zu behandeln?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 5/22
Normen: GewStG § 29 Abs 1 Nr 2, GewStG § 4 Abs 2, GG Art 106 Abs 6, GG Art 28 Abs 2, AO § 12
Erledigt durch: Urteil vom 03.12.2024, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger