23.01.2025 · Erledigtes Verfahren · AO § 367 Abs 2 S 1 · VII R 3/22
Steuerbescheid, Begründung, Einspruch, Herstellung, Einfuhr
Letzte Änderung: 23. Januar 2025, 13:25 Uhr, Aufgenommen: 25. Juli 2022, 08:50 Uhr
Kann zur Begründung eines Bescheids über Alkopopsteuer sowohl auf die Einfuhr als auch hilfsweise auf den Übergang in den freien Verkehr oder den Verbrauch abgestellt werden mit der Folge, dass beide Tatbestände Bestandteil der im Einspruchsverfahren erneut zu überprüfenden Sache werden? Liegt in der Abfüllung von in Tanks bezogenem Compound in Flaschen eine Herstellung von Alkopops im Sinne von § 1 Abs. 2 AlkopopStG?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 3/22
Normen: AO § 367 Abs 2 S 1, AO § 171 Abs 3a, BranntwMonG § 143 Abs 1, BranntwMonG § 143 Abs 2 Nr 2
Erledigt durch: Urteil vom 17.09.2024, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger