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  • 25.06.2025 · Erledigtes Verfahren · EStG § 13 · VI R 11/22

    Veranlassungszusammenhang, Land-und Forstwirtschaft, Termingeschäft, Kredit, Zinsswap

    Letzte Änderung: 25. Juni 2025, 16:36 Uhr, Aufgenommen: 25. Juli 2022, 08:50 Uhr

    Ob und unter welchen Voraussetzungen reicht eine erfolgte Verknüpfung eines Kredits zum Erwerb von Grundstücken, deren ausschließliche betriebliche Nutzung vom Steuerpflichtigen beabsichtigt ist, einerseits und Termingeschäfte in Form von Zinsswaps andererseits aus, um die laufenden Einnahmen oder Ausgaben aus diesen Zinsswaps den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 11/22

    Normen: EStG § 13, EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst a, EStG § 20 Abs 8

    Erledigt durch: Urteil vom 10.04.2025, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger