25.06.2025 · Erledigtes Verfahren · EStG § 13 · VI R 11/22
Veranlassungszusammenhang, Land-und Forstwirtschaft, Termingeschäft, Kredit, Zinsswap
Letzte Änderung: 25. Juni 2025, 16:36 Uhr, Aufgenommen: 25. Juli 2022, 08:50 Uhr
Ob und unter welchen Voraussetzungen reicht eine erfolgte Verknüpfung eines Kredits zum Erwerb von Grundstücken, deren ausschließliche betriebliche Nutzung vom Steuerpflichtigen beabsichtigt ist, einerseits und Termingeschäfte in Form von Zinsswaps andererseits aus, um die laufenden Einnahmen oder Ausgaben aus diesen Zinsswaps den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 11/22
Normen: EStG § 13, EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst a, EStG § 20 Abs 8
Erledigt durch: Urteil vom 10.04.2025, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger