25.07.2022 · Erledigtes Verfahren · UStG § 12 Abs 2 Nr 1 · V R 2/22 (V R 6/18)
Ermäßigter Steuersatz, Heizung, Holz
Letzte Änderung: 25. Juli 2022, 10:50 Uhr, Aufgenommen: 25. Juli 2022, 08:50 Uhr
Sind die von der Klägerin produzierten und gelieferten Holzhackschnitzel gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Nr. 48 Buchst. a der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % zu besteuern?
Das Verfahren V R 6/18 war durch Beschluss vom 10.06.2020 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-515/20 ausgesetzt. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 2/22 (V R 6/18)
Normen: UStG § 12 Abs 2 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 21.04.2022, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger