26.03.2026 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 2 · X R 24/21
Schätzungsbefugnis, Richtsatzsammlung, Kassenbuchführung, Ordnungsmäßigkeit der Buchführung
Letzte Änderung: 26. März 2026, 13:24 Uhr, Aufgenommen: 20. Mai 2022, 18:06 Uhr
Besteht eine Schätzungsbefugnis gemäß § 162 Abs. 1 und Abs. 2 Sätze 1 und 2 AO auch dann, wenn zwar gravierende formelle Mängel der Buchführung bestehen, der Steuerpflichtige aber meint nachweisen zu können, dass sich derartige Mängel nicht auf die Erfassung der Einnahmen ausgewirkt hätten bzw. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht hätten auswirken können?
Stellt die Anwendung der amtlichen Richtsatzsammlung des Bundesministeriums der Finanzen eine taugliche Schätzungsmethode dar?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 24/21
Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 23.03.2021 3 K 1996/20
Normen: GewStG § 2, AO § 162 Abs 1, AO § 162 Abs 2 S 1, AO § 162 Abs 2 S 2, AO § 158, AO § 146 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 29.07.2025, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger