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  • 24.02.2026 · Erledigtes Verfahren · GrEStG § 9 Abs 2 Nr 2 · II R 5/22

    Grunderwerbsteuer, Erbbaurecht, Bemessungsgrundlage, Nießbrauch

    Letzte Änderung: 24. Februar 2026, 14:02 Uhr, Aufgenommen: 20. Mai 2022, 18:06 Uhr

    Ist der Wert eines Nießbrauchrechts bei der Veräußerung eines Erbbaurechts als Gegenleistung in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen, wenn der Nießbrauch bereits wirksam bestellt war und die Eintragung von dem Grundstückseigentümer und dem bisherigen Erbbauberechtigten (ohne Beteiligung des Erbbaurechterwerbers) bewilligt und beantragt wurde? Ist es zudem entscheidungserheblich, ob der Nießbrauch während des gesamten Erbbaurechtzeitraums besteht?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 5/22

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 04.03.2021 12 K 12271/19

    Normen: GrEStG § 9 Abs 2 Nr 2, GrEStG § 9 Abs 1 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 22.10.2025, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger