09.01.2025 · Erledigtes Verfahren · GrEStG § 1 Abs 5 · II R 30/21
Grunderwerbsteuer, Miteigentum, Wohnungseigentümergemeinschaft, Tausch, Regelungslücke
Letzte Änderung: 9. Januar 2025, 14:11 Uhr, Aufgenommen: 20. Mai 2022, 18:06 Uhr
Auflösung von bestehenden Wohneinheiten mit anschließender Umwandlung in Miteigentumsanteile, Angleichung dieser Miteigentumsanteile und flächenmäßige Neuaufteilung in eine entstehende Wohnungseigentümergemeinschaft als Tausch i.S. des § 1 Abs. 5 GrEStG?
Der Kläger beruft sich auf die Bereinigung einer verworrenen Miteigentümerstruktur, die eine gesetzliche Regelungslücke darstellt und nachfolgend keine Belastung mit Grunderwerbsteuer rechtfertigt.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 30/21
Normen: GrEStG § 1 Abs 5
Erledigt durch: Urteil vom 31.07.2024, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger