27.02.2025 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 4 S 8 · VI R 7/22
Bildungseinrichtung, Erste Tätigkeitsstätte, Vollbeschäftigung, Studium, Arbeitslosigkeit
Letzte Änderung: 27. Februar 2025, 13:37 Uhr, Aufgenommen: 20. April 2022, 16:27 Uhr
Unter welchen Voraussetzungen wird die Bildungseinrichtung (hier: Fernuniversität) "zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme" aufgesucht (hier: Abgrenzungskriterien gemäß Tz. 34 des BMF-Schreibens vom 25. 11.2020, BStBl I 2020, 1228, nach denen ein während einer Erwerbslosigkeit durchgeführtes Studium --unabhängig von dem zeitlichen Umfang des Studiums-- stets als Vollzeitmaßnahme angesehen werden muss)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 7/22
Normen: EStG § 9 Abs 4 S 8
Erledigt durch: Urteil vom 24.10.2024, unbegründet
Rechtsmittelführer: Verwaltung