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  • 20.04.2022 · Anhängiges Verfahren · EStG § 9 Abs 4 S 8 · VI R 7/22

    Bildungseinrichtung, Erste Tätigkeitsstätte, Vollbeschäftigung, Studium, Arbeitslosigkeit

    Letzte Änderung: 20. April 2022, 18:27 Uhr, Aufgenommen: 20. April 2022, 16:27 Uhr

    Unter welchen Voraussetzungen wird die Bildungseinrichtung (hier: Fernuniversität) "zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme" aufgesucht (hier: Abgrenzungskriterien gemäß Tz. 34 des BMF-Schreibens vom 25. 11.2020, BStBl I 2020, 1228, nach denen ein während einer Erwerbslosigkeit durchgeführtes Studium --unabhängig von dem zeitlichen Umfang des Studiums-- stets als Vollzeitmaßnahme angesehen werden muss)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 7/22

    Normen: EStG § 9 Abs 4 S 8

    Rechtsmittelführer: Verwaltung