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  • 21.03.2022 · Anhängiges Verfahren · EStG § 33 · VI R 2/22

    Außergewöhnliche Belastung, Krankheitskosten, In-vitro-Fertilisation, Aufteilung, Wirtschaftliche Belastung, Partnerschaft

    Letzte Änderung: 21. März 2022, 17:06 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2022, 16:06 Uhr

    Sind Aufwendungen für eine homologe künstliche Befruchtung durch In-vitro-Fertilisation einer in einer Partnerschaft lebenden empfängnisfähigen Frau, bei deren männlichem Partner krankheitsbedingte chromosomale Zeugungsrisiken bestehen, als außergewöhnliche Belastungen i.S. von § 33 EStG zu berücksichtigen? Wenn ja, auch die vom Partner (im Rahmen des abgekürzten Zahlungsweges?) gezahlten Aufwendungen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 2/22

    Normen: EStG § 33

    Rechtsmittelführer: Verwaltung