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  • 23.11.2023 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10 Abs 1 Nr 4 · X R 16/21

    Kirchensteuer, Sonderausgabe, Haftungsschuldner

    Letzte Änderung: 23. November 2023, 12:57 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2022, 09:43 Uhr

    Berücksichtigung von Kirchensteuerbeträgen als Sonderausgabe gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG:Kann ein Arbeitnehmer, der seinem als Haftungsschuldner in Anspruch genommenen Arbeitgeber im Wege des Rückgriffs, die auf ihn entfallende Kirchensteuer erstattet, diese im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung als Sonderausgaben im Rahmen des § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG geltend machen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 16/21

    Normen: EStG § 10 Abs 1 Nr 4

    Erledigt durch: Urteil vom 23.08.2023, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger