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  • 23.01.2025 · Erledigtes Verfahren · EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst a · VIII R 26/21

    Grundstück, Vermietung, Finanzierung, Termingeschäft, Werbungskosten, Wirtschaftlicher Zusammenhang, Kündigung

    Letzte Änderung: 23. Januar 2025, 13:25 Uhr, Aufgenommen: 10. Februar 2022, 09:17 Uhr

    Sind Ausgleichszahlungen aus der Auflösung einer Zinsswap-Vereinbarung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig, wenn diese im Zusammenhang mit der Finanzierung der Anschaffungskosten für eine vermietete Immobilie abgeschlossen, jedoch ohne gleichzeitige Beendigung des zugrunde liegenden Immobiliendarlehens gekündigt worden ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 26/21

    Normen: EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst a, EStG § 20 Abs 8, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 9 Abs 1 S 2

    Erledigt durch: Urteil vom 19.11.2024, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Verwaltung