10.02.2022 · Anhängiges Verfahren · EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 · VI R 26/21
Kindergeld, Bruttoarbeitslohn, Nettolohnvereinbarung, Negative Einnahmen, Steuervergütung
Letzte Änderung: 10. Februar 2022, 10:17 Uhr, Aufgenommen: 10. Februar 2022, 09:17 Uhr
Ist der Bruttoarbeitslohn bei einer Nettolohnvereinbarung betragsmäßig um das Kindergeld zu reduzieren, wenn das Kindergeld vereinbarungsgemäß an den Arbeitgeber ausgezahlt wird?
Ist die Auszahlung des Kindergelds an den Arbeitgeber wirtschaftlich mit einer Steuererstattung an den Arbeitgeber bzw. mit einer Lohnrückzahlung vergleichbar?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 26/21
Normen: EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 31 S 3
Rechtsmittelführer: Verwaltung