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  • 21.02.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 2 S 1 · IX R 27/21

    Bitcoin, Kryptowährung, Wirtschaftsgut, Vollzugsdefizit, Privates Veräußerungsgeschäft

    Letzte Änderung: 21. Februar 2022, 10:43 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2021, 09:48 Uhr

    Fällt eine Kryptowährung begrifflich unter das Tatbestandsmerkmal eines anderen Wirtschaftsguts i.S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG und damit in den Anwendungsbereich der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften?Liegt in der Aufdeckung von diesbezüglichen Geschäften mit seiner Vielzahl von sich im Ausland befindlichen Plattformanbietern ein strukturelles Vollzugsdefizit vor?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 27/21

    Normen: EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 2 S 1, GG Art 3

    Erledigt durch: Zurücknahme der Revision

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger