02.12.2021 · Anhängiges Verfahren · AEUV Art 267 · C-458/21
Dienstleistung, Versicherungsunternehme, Auslandsbehandlung, Mehrwertsteuerbefreiung
Letzte Änderung: 2. Dezember 2021, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 2. Dezember 2021, 12:35 Uhr
Vorabentscheidungsersuchen der Kuria (Ungarn), eingereicht am 22. Juli 2021, zu folgenden Fragen:
Ist Art. 132 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem dahin auszulegen, dass eine Dienstleistung an ein Versicherungsunternehmen, die darin besteht,
- die Richtigkeit der Diagnose einer schweren, bereits diagnostizierten Krankheit des Versicherten zu überprüfen und
- nach den besten verfügbaren medizinischen Dienstleistungen zur Heilung des Versicherten zu suchen und
- in dem Fall, dass es von der Versicherungspolice abgedeckt ist und vom Versicherten beantragt wird, dafür Sorge zu tragen, dass die medizinische Behandlung im Ausland erbracht wird,
von der Mehrwertsteuer befreit ist?
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-458/21
Normen: AEUV Art 267, EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst c
Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen