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  • 23.11.2023 · Erledigtes Verfahren · EStG § 17 Abs 2a S 3 Nr 2 · IX R 21/21

    Gesellschafter, Darlehen, Insolvenz, Nachträgliche Anschaffungskosten, Auflösungsverlust

    Letzte Änderung: 23. November 2023, 12:57 Uhr, Aufgenommen: 23. November 2021, 14:51 Uhr

    Mit welchem Wertansatz möchte der Gesetzgeber nachträgliche Anschaffungskosten beim Stehenlassen eines Darlehens in der Krise der Gesellschaft im eingefügten § 17 Abs. 2a EStG berücksichtigt wissen?
    Gelten die bisher in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze in diesem Zusammenhang fort (Berücksichtigung des Darlehens als nachträgliche Anschaffungskosten in Höhe der Werthaltigkeit, die zum Zeitpunkt besteht, in dem der Gesellschafter es mit Rücksicht auf das Gesellschaftsverhältnis nicht abzieht.)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 21/21

    Normen: EStG § 17 Abs 2a S 3 Nr 2

    Erledigt durch: Urteil vom 18.07.2023, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger