25.06.2025 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 · IV R 12/21
Mitunternehmer, Nießbrauch, Schenkung, Zurechnung, Auslegung
Letzte Änderung: 25. Juni 2025, 16:36 Uhr, Aufgenommen: 22. Oktober 2021, 10:30 Uhr
Ist der streitgegenständliche Vertrag über die Schenkung von Mitunternehmeranteilen unter Nießbrauchsvorbehalt dahin auszulegen, dass neben den laufenden Verlusten auch die Verluste der Mitunternehmerschaft aus der Veräußerung von Anlagevermögen dem Nießbrauchsberechtigten zuzurechnen sind? Entfällt bejahendenfalls das Mitunternehmerrisiko des Gesellschafters mit der Folge, dass nicht er, sondern der Nießbrauchsberechtigte als Mitunternehmer anzusehen ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 12/21
Normen: EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, AO § 39 Abs 1, AO § 39 Abs 2 Nr 1, BGB § 1030, BGB § 133
Erledigt durch: Urteil vom 20.03.2025, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger