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  • 25.06.2025 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 · IV R 12/21

    Mitunternehmer, Nießbrauch, Schenkung, Zurechnung, Auslegung

    Letzte Änderung: 25. Juni 2025, 16:36 Uhr, Aufgenommen: 22. Oktober 2021, 10:30 Uhr

    Ist der streitgegenständliche Vertrag über die Schenkung von Mitunternehmeranteilen unter Nießbrauchsvorbehalt dahin auszulegen, dass neben den laufenden Verlusten auch die Verluste der Mitunternehmerschaft aus der Veräußerung von Anlagevermögen dem Nießbrauchsberechtigten zuzurechnen sind? Entfällt bejahendenfalls das Mitunternehmerrisiko des Gesellschafters mit der Folge, dass nicht er, sondern der Nießbrauchsberechtigte als Mitunternehmer anzusehen ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 12/21

    Normen: EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, AO § 39 Abs 1, AO § 39 Abs 2 Nr 1, BGB § 1030, BGB § 133

    Erledigt durch: Urteil vom 20.03.2025, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger