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  • 20.03.2024 · Erledigtes Verfahren · UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 · V R 15/21

    Vorsteuerabzug, Steuerfreiheit, Warmwasser, Heizung, Vermietung, Nebenleistung

    Letzte Änderung: 20. März 2024, 16:41 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2021, 08:15 Uhr

    Vorsteuerabzug aus dem Neubau einer Heizungs- und Warmwasseranlage:Stellen Energielieferungen, die ein Wohnungsvermieter an seine Wohnungsmieter erbringt, dann keine Nebenleistungen zur steuerfreien Wohnungsvermietung dar, wenn die Energielieferungen über Mietnebenkostenabrechnungen gesondert für jeden Mieter abgerechnet werden und die Mieter den Energieverbrauch individuell regeln können?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 15/21

    Normen: UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, UStG § 15 Abs 2 S 1 Nr 1, UStG § 4 Nr 12 Buchst a

    Erledigt durch: Urteil vom 07.12.2023, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Verwaltung