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  • 25.10.2023 · Erledigtes Verfahren · AO § 176 Abs 1 S 1 Nr 3 · V R 5/21

    Steuerschuldner, Bauträger, Änderung der Rechtsprechung, Organschaft, Insolvenz, Vertrauensschutz

    Letzte Änderung: 25. Oktober 2023, 09:37 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2021, 08:15 Uhr

    Korrektur der Umsatzsteuerfestsetzung in Bauträgerfällen im Rahmen einer Organschaft:Schuldet ein Organträger gegenüber dem FA die Umsatzsteuer 2012 aus der geänderten Steuerschuldnerschaft mit dem Bauträger, wenn der Organträger durch eine umsatzsteuerliche Organschaft Steuerschuldner ist, gleichzeitig über das Vermögen der Organgesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und der Bauträger aufgrund des BFH-Urteils vom 22.08.2013 - V R 37/10 die Erstattung der von ihm entrichteten Umsatzsteuer beantragt hat, oder ist eine Befugnis des FA zur Änderung der Umsatzsteuerfestsetzung gem. § 164 Abs. 2 Satz 1 AO nach § 176 Abs. 2 AO ausgeschlossen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 5/21

    Normen: AO § 176 Abs 1 S 1 Nr 3, AO § 176 Abs 2, AO § 164 Abs 2 S 1, UStG § 27 Abs 19, UStG § 13b

    Erledigt durch: Urteil vom 06.07.2023, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Verwaltung