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  • 22.02.2024 · Erledigtes Verfahren · EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 · VI R 9/21

    Arbeitnehmer, Aufstiegsfortbildung, Finanzierung, Darlehenserlass, Kreditanstalt für Wiederaufbau, Steuerpflichtige Einnahme, Aufstiegs-BAföG

    Letzte Änderung: 22. Februar 2024, 12:53 Uhr, Aufgenommen: 23. August 2021, 08:30 Uhr

    Steuerlicher Umgang mit Darlehenserlassen der Kreditanstalt für Wiederaufbau beim sog. Aufstiegs-BAföG (vormals Meister-BAföG) auf der Grundlage des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
    Stellt ein aufgrund bestandener Fortbildungsprüfung gewährter Darlehenserlass durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau in der betreffenden Fassung des § 13b Abs. 1 des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes keine Einnahme bei der Einkunftsart (hier: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) dar, bei der die durch das Darlehen finanzierten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren steuermindernd in den Vorjahren berücksichtigt worden sind?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 9/21

    Normen: EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, AFBG § 13b Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 23.11.2023, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Verwaltung