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  • 21.11.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10 Abs 1 Nr 1a · X R 2/06

    Veräußerungsrente, Unterhaltsrente, Versorgung, Ablösung, Rentenverpflichtung

    Letzte Änderung: 21. November 2007, 09:52 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Abgrenzung zwischen Veräußerungsrente, Versorgungsrente und Unterhaltsrente: Rechtliche Einordnung einer Vermögensübertragung und steuerliche Behandlung der Ablösung der in diesem Zusammenhang übernommenen Rentenverpflichtung durch eine Einmalzahlung. Liegt ein entgeltliches Rechtsgeschäft (Veräußerungsrente) vor, wenn im Rahmen einer Übertragung auf den Todesfall das wesentliche Vermögen (hier: Wohn- und Geschäftsgrundstück mit Einzelhandelsgeschäft) übertragen und dem Empfänger (Kläger) dabei Rentenverpflichtungen gegenüber Dritten auferlegt werden oder handelt es sich um eine private Unterhaltsrente. Mindert die Ablösung der Rentenverpflichtung anlässlich des Verkaufs des Grundstücks im Streitjahr den gewerblichen Veräußerungsgewinn?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 2/06

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 28.10.2005 18 K 4366/03 E EFG 2006, 328

    Normen: EStG § 10 Abs 1 Nr 1a, EStG § 12 Nr 2, EStG § 16

    Erledigt durch: Urteil vom 20.06.2007, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger