08.07.2021 · Anhängiges Verfahren · EGRL 112/2006 Art 106 · C-218/21
Reparatur und Wartung, Aufzüge, Gebäudeteil, Ermäßigter Mehrwertsteuersatz
Letzte Änderung: 8. Juli 2021, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 8. Juli 2021, 12:40 Uhr
Vorabentscheidungsersuchen des Supremo Tribunal Administrativo (Portugal), eingereicht am 1. April 2021, zu folgenden Fragen:
1. Ist eine Anwendung von Punkt 2.27 der Liste I im Anhang des Codigo do IVA, verstanden in dem Sinne, dass er die Reparatur und Wartung von Aufzügen umfasst, die von dem im ... Sachverhalt genannten Unternehmen durchgeführt wird, und die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes bewirkt, mit dem Recht der Europäischen Union, insbesondere mit Anhang IV der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie, vereinbar?
2. Ist eine Anwendung dieser Bestimmung des Codigo do IVA, die auch andere Bestimmungen des nationalen Rechts - Art. 1207, Art. 204 Abs. 1 Buchst. e und Abs. 3 sowie Art. 1421 Abs. 2 Buchst. b des Codigo Civil (Vorschriften über die Begriffe des Werkvertrags und des unbeweglichen Vermögens und darüber, dass bei Aufzügen zu vermuten ist, dass sie ein gemeinschaftlicher Teil eines Gebäudes sind, bei dem Wohnungseigentum besteht) - berücksichtigt, mit dem Unionsrecht, insbesondere mit Anhang IV der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie vereinbar?
Verfahren ist erledigt durch: Streichung der Rechtssache (Beschluss vom 14.02.2020, ABL EU 2020, Nr. C 320, 15).
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-218/21
Normen: EGRL 112/2006 Art 106, EGRL 112/2006 Anh 4, AEUV Art 267
Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen