27.05.2021 · Anhängiges Verfahren · AEUV Art 110 · C-136/21
Marktwertverlust, Steuerermäßigung, Gebrauchtfahrzeuge, Umweltkomponente
Letzte Änderung: 27. Mai 2021, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 27. Mai 2021, 12:37 Uhr
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Constitucional (Portugal), eingereicht am 03.03.2021, zu folgender Frage:
Kann Art. 110 AEUV allein oder in Verbindung mit Art. 191 AEUV, insbesondere dessen Abs. 2, dahin ausgelegt werden, dass er einer nationalen Vorschrift nicht entgegensteht, die bei der Anwendung von an den durchschnittlichen Marktwertverlust von Fahrzeugen auf dem inländischen Markt anknüpfenden Ermäßigungen der Steuer, die auf Gebrauchtfahrzeuge mit von anderen Mitgliedstaaten der Europ äischen Union erteiltem endgültigem amtlichen Kennzeichen der Gemeinschaft erhoben wird, die Umweltkomponente nicht berücksichtigt und es zulässt, dass der so errechnete Betrag höher ist als der für gleichwertige inländische Gebrauchtfahrzeuge?
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-136/21
Normen: AEUV Art 110, AEUV Art 191 Abs 2
Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen