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  • 23.08.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 2 · X R 27/05

    Rückstellung, Garantie, Vertragsstrafe, Prozesskosten, Bilanzberichtigung, Verfassung

    Letzte Änderung: 23. August 2010, 12:09 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Anerkennung einer Rückstellung eines Grundstückshändlers für Gewährleistungen, Vertragsstrafen und Prozesskosten im Wege der Bilanzberichtigung. War zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung absehbar, dass mit erheblichen Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen der Käuferin eines Mietwohngrundstücks zu rechnen war, weil mangels finanzieller Mittel die vertraglich vereinbarte termingerechte und mängelfreie Übergabe des Objekts nicht möglich war? Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 4a EStG?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 27/05

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin 27.10.2004 6 K 6433/02

    Normen: EStG § 4 Abs 2, EStG § 5 Abs 1, EStG § 5 Abs 4a, HGB § 249 Abs 1 S 1, GG Art 3 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 25.11.2009, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger