Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 23.11.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 46 Abs 2 Nr 1 · X R 35/20

    Pflichtveranlagung, Antrag, Ablaufhemmung, Treu und Glauben, Festsetzungsfrist, Veranlagung

    Letzte Änderung: 23. November 2021, 15:51 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2021, 08:30 Uhr

    Liegt bei einer Pflichtveranlagung zur Einkommensteuer gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG in der Abgabe der Einkommensteuererklärung zugleich ein Antrag i.S. von § 171 Abs. 3 AO, der den Ablauf der Festsetzungsfrist hemmt?
    Ist das Finanzamt im Fall des § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG aus den Grundsätzen von Treu und Glauben verpflichtet, eine zu einer Steuererstattung führende Veranlagung auch dann durchzuführen, wenn der Steuerpflichtige erst am vorletzten Tag der Festsetzungsfrist die Steuererklärung einreicht und darauf vertraut, noch innerhalb der Frist veranlagt zu werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 35/20

    Normen: EStG § 46 Abs 2 Nr 1, AO § 171 Abs 3, AO § 169 Abs 1 S 1, AO § 169 Abs 1 S 3 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 28.07.2021, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Verwaltung