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  • 21.07.2023 · Erledigtes Verfahren · EStG § 13 · VI R 38/20

    Einkunftsart, Abgrenzung, Wirtschaftlicher Zusammenhang, Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb, Land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Durchschnittssatzgewinnermittlung

    Letzte Änderung: 21. Juli 2023, 09:50 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2021, 08:30 Uhr

    Gehören Einnahmen aus der Unterverpachtung landwirtschaftlicher Flächen zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) oder zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG) und sind als solche bei der Ermittlung des Durchschnittssatzgewinns nach § 13a EStG zu berücksichtigen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 38/20

    Normen: EStG § 13, EStG § 21, EStG § 13a Abs 3 S 1 Nr 5, EStG § 21 Abs 3

    Erledigt durch: Urteil vom 09.05.2023, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Verwaltung