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  • 21.03.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 3 · IX R 5/21

    Privates Veräußerungsgeschäft, Eigene Wohnzwecke, Gebäude, Kleingartenanlage

    Letzte Änderung: 21. März 2022, 17:06 Uhr, Aufgenommen: 22. März 2021, 18:24 Uhr

    Setzt das Merkmal "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" in § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG voraus, dass das genutzte Wirtschaftsgut nicht nur tatsächlich, sondern auch rechtlich bestimmt und geeignet sein muss, Menschen auf Dauer Unterkunft und Aufenthalt zu ermöglichen, sodass die Anwendung der Norm ausscheidet, wenn das Gebäude baurechtlich unter der Auflage genehmigt worden ist, dass es nicht zum dauernden Aufenthalt von Personen genutzt werden darf? Im Verfahren handelt es sich um ein voll erschlossenes Gartenhaus (mit 60qm Wohnfläche) in einer Kleingartenanlage.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 5/21

    Normen: EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 3

    Erledigt durch: Urteil vom 26.10.2021, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger