21.02.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 7g · X R 16/05
Ansparrücklage, Einheitlicher Gewerbebetrieb, Investition
Letzte Änderung: 21. Februar 2008, 09:56 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Konnte für die geplante Investition in eine Windkraftanlage keine Ansparrücklage nach § 7g EStG gebildet werden, weil ein entsprechender Betrieb im Streitjahr noch nicht eröffnet war? Stellen der vom Kläger geführte Baustoffhandel und das Betreiben der Windkraftanlage keinen einheitlichen Gewerbebetrieb dar bzw. fehlt es im Falle einer wesentlichen Betriebserweiterung an einer hinreichenden Konkretisierung der Investition?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 16/05
Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 9.12.2004 2 K 1329/02 EFG 2005, 1130
Normen: EStG § 7g
Erledigt durch: Urteil vom 12.12.2007, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Verwaltung