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  • 20.02.2023 · Erledigtes Verfahren · KraftStG § 3 Nr 5 · IV R 27/20

    Kraftfahrzeug, Steuerbefreiung, Krankentransport

    Letzte Änderung: 20. Februar 2023, 17:50 Uhr, Aufgenommen: 22. Februar 2021, 09:00 Uhr

    Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Krankentransportfahrzeuge: Führt jede medizinisch verordnete Behandlungsmaßnahme ohne weitere Einschränkungen zu einer "gewissen Dringlichkeit" der Beförderung im Sinne der zu § 3 Nr. 5 KraftStG ergangenen BFH-Rechtsprechung, oder ist eine solche bei Verordnungen, die für einen längeren Zeitraum Gültigkeit haben oder die bereits mehrere Wochen vor Inanspruchnahme der Beförderung ausgestellt worden sind, nicht (mehr) gegeben?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 27/20

    Normen: KraftStG § 3 Nr 5

    Erledigt durch: Urteil vom 21.12.2022, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Verwaltung