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  • 21.02.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 5 Abs 5 S 1 Nr 2 · X R 59/04

    Passive Rechnungsabgrenzung, Ertrag, Franchising, Anzahlung

    Letzte Änderung: 21. Februar 2008, 09:56 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Können die am Ende eines Wirtschaftsjahres nicht verbrauchten Beträge, die ein Franchisegeber von seinen Franchisenehmern zur Finanzierung gemeinsamer, überregionaler Werbemaßnahmen erhält, bei diesem als Rechnungsabgrenzungsposten passiviert werden bzw. sind diese Beträge als Anzahlungen für künftige Werbeleistungen des Franchisegebers zu passivieren oder müssen die jährlich verbleibenden Beträge gewinnerhöhend erfasst werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 59/04

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 21.9.2004 9 K 6438/03 G,F EFG 2005, 27

    Normen: EStG § 5 Abs 5 S 1 Nr 2

    Erledigt durch: Urteil vom 22.08.2007, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger