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  • 20.02.2023 · Erledigtes Verfahren · EStG § 13 Abs 1 Nr 1 · XI R 33/20

    Land- und Forstwirtschaft, Gewerbliche Tierzucht, Vieheinheiten, Pferdepension, Organschaft

    Letzte Änderung: 20. Februar 2023, 17:50 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2021, 09:15 Uhr

    Abgrenzung zwischen Einkünften aus § 13 EStG zu solchen aus § 15 EStG im Rahmen einer körperschaftsteuerrechtlichen OrganschaftSind in Pension gegebene Tiere bei der Ermittlung der maßgeblichen Vieheinheiten i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 1 EStG beim Eigentümer (Pensionsnehmer) zu berücksichtigen?Handelt es sich bei Einkünften aus den in Pension gegebenen Pferden um landwirtschaftliche oder gewerbliche Einkünfte und falls gewerbliche Einkünfte vorliegen um solche aus gewerblicher Tierzucht oder gewerblicher Tierhaltung, die der Verlustabzugsbeschränkung des § 15 Abs. 4 Satz 1 EStG unterliegen?Sind die zum Verkauf bestimmten Fohlen keinem Tierzweig i.S. des § 51 Abs. 3 Satz 1 BewG zuzuordnen oder handelt es sich um "übriges Nutzvieh" i. S. des § 51 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 BewG?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 33/20

    Normen: EStG § 13 Abs 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 4 S 1, BewG § 51 Abs 3 S 1

    Erledigt durch: Urteil vom 13.09.2022, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger