21.02.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 16 Abs 3 · X R 39/04
Betriebsaufgabe, Betriebsaufspaltung, Gewinnverwirklichung, Grundstück
Letzte Änderung: 21. Februar 2008, 09:56 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Ist aus der Beendigung einer Betriebsaufspaltung beim Besitzunternehmen ein Aufgabegewinn entstanden oder hat keine Betriebsaufgabe und Entnahme des verpachteten Anlagevermögens, insbesondere des Grundstücks, stattgefunden, weil weiterhin die Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung im Ganzen und einer Betriebsunterbrechung vorgelegen haben bzw. die verpachteten Wirtschaftsgüter Sonderbetriebsvermögen einer gewerblich geprägten Personengesellschaft (einer sich in Gründung befindlichen GmbH & Co. KG) geworden sind?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 39/04
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 15.6.2004 1 K 2538/00 EFG 2005, 440
Normen: EStG § 16 Abs 3, EStG § 15 Abs 3 Nr 2
Erledigt durch: Urteil vom 11.10.2007, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger