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  • 21.02.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 3 Nr 33 · III R 54/20

    Kinderbetreuungskosten, Steuerfreie Einnahme, Arbeitgeber, Nichtselbständige Arbeit, Mittelherkunft, Gesetzeslücke

    Letzte Änderung: 21. Februar 2022, 10:43 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2020, 09:30 Uhr

    1. Sind Kinderbetreuungskosten zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige Geldleistungen des Arbeitgebers in gleicher Höhe erhält und diese nach § 3 Nr. 33 EStG als steuerfrei behandelt? Liegt eine Doppelbegünstigung vor? Spielt die Mittelherkunft bei der Beurteilung der tatsächlichen und endgültigen wirtschaftlichen Belastung eine Rolle?2. Ist die Bemessungsgrundlage für die Begünstigung des § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG im Umfang der gezahlten Leistungen des Arbeitgebers zu reduzieren?3. Lässt sich aus dem Gesetzesentwurf des Steuervereinfachungsgesetzes 2013 und seiner Begründung herleiten, dass das Gesetz für das Verhältnis von § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG zu § 3 Nr. 33 EStG eine Gesetzeslücke enthält?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 54/20

    Normen: EStG § 3 Nr 33, EStG § 10 Abs 1 Nr 5, EStG § 10 Abs 2 S 1 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 01.09.2021, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger