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  • 20.02.2023 · Erledigtes Verfahren · AO § 65 · V R 49/19

    Zweckbetrieb, Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Gemeinnützige Zwecke, Wettbewerb, Abfärbetheorie

    Letzte Änderung: 20. Februar 2023, 17:50 Uhr, Aufgenommen: 23. November 2020, 12:00 Uhr

    Konkurrentenklage: Steuerrechtliche Beurteilung eines Betriebs einer gemeinnützigen KörperschaftKann eine Tätigkeit nur dann als Zweckbetrieb eingestuft werden, wenn sie in ihrer Gesamtausrichtung den steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecken dient und muss sich das Entgelt am Prinzip der Kostendeckung orientieren? Ist für diese Beurteilung der handelsrechtliche Gewinn heranzuziehen oder nur die Finanzierungsüberschüsse?Wird die Gemeinnützigkeit einer Gesellschaft durch die enge Zusammenarbeit mit ihrer gewerblichen Tochtergesellschaft ausgeschlossen, da die Gewerblichkeit der Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft abfärbt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 49/19

    Normen: AO § 65, KStG § 5 Abs 1 Nr 9

    Erledigt durch: Urteil vom 18.08.2022, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Sonstige Person