29.10.2020 · Anhängiges Verfahren · EGRL 96/2003evsf Art 14 Abs 1 Buchst c · C-341/20
Kraftstoffe, Private nichtgewerbliche Schifffahrt, Verbrauchsteuer, Chartervertrag
Letzte Änderung: 29. Oktober 2020, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 29. Oktober 2020, 14:23 Uhr
Klage der Kommission gegen Italien, eingereicht am 24.07.2020, mit dem Antrag,
- festzustellen, dass die Italienische Republik gegen die Verpflichtungen aus Art. 14 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2003/96/EG verstoßen hat, indem sie Kraftstoffe, die in der privaten nichtgewerblichen Schifffahrt verwendet werden, nur dann von der Verbrauchsteuer befreit, wenn diese Wasserfahrzeuge unabhängig von der Art ihrer tatsächlichen Nutzung Gegenstand eines Chartervertrags sind;
- der Italienischen Republik die Kosten aufzuerlegen.
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-341/20
Normen: EGRL 96/2003evsf Art 14 Abs 1 Buchst c
Rechtsmittel: Klage