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  • 14.05.2021 · Erledigtes Verfahren · UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 · XI R 26/20

    Vorsteuerabzug, Unentgeltliche Wertabgabe, Gemeinde

    Letzte Änderung: 14. Mai 2021, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2020, 09:45 Uhr

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung einer Ausbaumaßnahme an einer öffentlichen Gemeindestraße:Tätigt ein Unternehmer, der aufgrund eines Vertrages mit dem Träger der Straßenbaulast wegen eines besonderen durch seinen Betrieb begründeten Verkehrsbedürfnisses eine bestehende öffentliche Straße über den einem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand hinaus für seine betrieblichen Anforderungen aufwendiger ausbaut, eine unentgeltliche Zuwendung i.S. des § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG an den Träger der Straßenbaulast und ist deshalb nicht zum Vorsteuerabzug aus den betrieblich veranlassten Aufwendungen für den Straßenbau berechtigt?
    Das Verfahren XI R 28/17 war durch Beschluss vom 13.03.2019 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-528/19 ausgesetzt. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 26/20

    Normen: UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, UStG § 3 Abs 1b S 1 Nr 3

    Erledigt durch: Urteil vom 16.12.2020

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger