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  • 21.02.2008 · Erledigtes Verfahren · AO § 80 Abs 5 · IX R 62/06

    Lohnsteuerhilfeverein, Beratung, Zurückweisung

    Letzte Änderung: 21. Februar 2008, 09:56 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Zurückweisung eines Lohnsteuerhilfevereins als Bevollmächtigten wegen unerlaubter Hilfeleistung in Steuersachen, weil das vertretene Mitglied Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielte.

    Müsste eine Bagatellgrenze bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit berücksichtigt werden, deren Überschreiten erst die Zurückweisung als Bevollmächtigten rechtfertigen würde?

    Hätte vor der Zurückweisung des Vereins als Bevollmächtigten rechtskräftig über die Einkunftsart (hier: Einnahmen aus Übersetzungstätigkeiten) entschieden werden müssen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 62/06

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 4.9.2006 2 K 171/05

    Normen: AO § 80 Abs 5, StBerG § 4 Nr 11, EStG § 3 Nr 12, EStG § 3 Nr 26

    Erledigt durch: Urteil vom 14.11.2007, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger