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  • 16.03.2007 · Erledigtes Verfahren · UmwStG § 12 Abs 3 S 2 · I R 41/06

    Verschmelzung, Verlustvortrag, Verlustrücktrag

    Letzte Änderung: 16. März 2007, 12:14 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Kann ein verbleibender Verlustvortrag des untergehenden Rechtsträgers vom übernehmenden Gesamtrechtsnachfolger dahingehend genutzt werden, dass auf dessen Antrag das zu versteuernde Einkommen auch für vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag endende Besteuerungsabschnitte im Wege des Verlustrücktrages gemindert werden kann?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 41/06

    Vorinstanz: Finanzgericht München 2.5.2006 7 K 2010/03

    Normen: UmwStG § 12 Abs 3 S 2, UmwG § 20 Abs 1 Nr 1, EStG § 10d

    Erledigt durch: Urteil vom 20.12.2006, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger