16.03.2007 · Erledigtes Verfahren · UmwStG § 12 Abs 3 S 2 · I R 41/06
Verschmelzung, Verlustvortrag, Verlustrücktrag
Letzte Änderung: 16. März 2007, 12:14 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Kann ein verbleibender Verlustvortrag des untergehenden Rechtsträgers vom übernehmenden Gesamtrechtsnachfolger dahingehend genutzt werden, dass auf dessen Antrag das zu versteuernde Einkommen auch für vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag endende Besteuerungsabschnitte im Wege des Verlustrücktrages gemindert werden kann?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 41/06
Vorinstanz: Finanzgericht München 2.5.2006 7 K 2010/03
Normen: UmwStG § 12 Abs 3 S 2, UmwG § 20 Abs 1 Nr 1, EStG § 10d
Erledigt durch: Urteil vom 20.12.2006, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger