Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 20.10.2022 · Erledigtes Verfahren · EGV 883/2004 Art 68 · III R 31/20

    Kindergeld, Differenzkindergeld, Zuständigkeit, EU

    Letzte Änderung: 20. Oktober 2022, 17:14 Uhr, Aufgenommen: 21. August 2020, 09:00 Uhr

    Steht dem Kläger ein ungekürzter deutscher Kindergeldanspruch für das im Streitzeitraum in Großbritannien wohnende Kind zu, wenn er - wie die Kindsmutter - in Großbritannien arbeitete, aber aufgrund der gesetzlichen Regelungen in Großbritannien ab einem Einkommen von größer 60.000 GBP keine Kindergeldzahlung mehr erfolgt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 31/20

    Normen: EGV 883/2004 Art 68

    Erledigt durch: Urteil vom 01.06.2022, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Verwaltung