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  • 21.01.2008 · Erledigtes Verfahren · EigZulG § 8 · IX R 57/06

    Abwehrkosten, Zwangsvollstreckung, Anschaffungskosten

    Letzte Änderung: 21. Januar 2008, 12:23 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Abwehrkosten als nachträgliche Anschaffungskosten - Handelt es sich bei der vom Kläger als Grundstückseigentümer aufgrund Inanspruchnahme nach § 3 Abs. 2 Anfechtungsgesetz geleisteten Zahlung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück um nachträglichen Anschaffungsaufwand in Gestalt nachträglicher Anschaffungskosten für die eigengenutzte Wohnung, der die Bemessungsgrundlage nach § 8 EigZulG erhöht?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 57/06

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 22.11.2006 7 K 1396/05 EZ

    Normen: EigZulG § 8

    Erledigt durch: Urteil vom 17.04.2007, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung