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  • 21.11.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 7 Abs 4 · IX R 56/06

    Abwehrkosten, Zwangsvollstreckung, Anschaffungskosten

    Letzte Änderung: 21. November 2007, 09:52 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Abwehrkosten als nachträgliche Anschaffungskosten - Handelt es sich bei der vom Grundstückseigentümer aufgrund Inanspruchnahme nach § 3 Abs. 2 Anfechtungsgesetz geleisteten Zahlung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück um nachträglichen Anschaffungsaufwand in Gestalt nachträglicher - die AfA-Bemessungsgrundlage erhöhende - Anschaffungskosten für das bebaute Grundstück?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 56/06

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 22.11.2006 7 K 1350/05 E

    Normen: EStG § 7 Abs 4

    Erledigt durch: Urteil vom 17.04.2007, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung