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  • 09.07.2020 · Anhängiges Verfahren · EGRL 112/2006 · C-154/20

    Vorsteuerabzug, Nachweispflicht, Erwerb, Steuerhinterziehung

    Letzte Änderung: 9. Juli 2020, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 9. Juli 2020, 12:01 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Nejvyssi spravni soud (Tschechische Republik), eingereicht am 31. März 2020, zu folgenden Fragen:

    1. Ist es mit der Richtlinie 2006/112/EG vereinbar, wenn die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug davon abhängig gemacht wird, dass der Steuerpflichtige seiner Verpflichtung nachkommt, nachzuweisen, dass der von ihm erhaltene steuerpflichtige Umsatz von einem bestimmten anderen Steuerpflichtigen bewirkt worden ist?

    2. Falls die erste Frage zu bejahen ist und der Steuerpflichtige dieser Nachweispflicht nicht nachkommt, kann dann das Recht auf Vorsteuerabzug versagt werden, ohne dass nachgewiesen wird, dass der Steuerpflichtige wusste oder hätte wissen können, dass er sich durch den Erwerb von Gegenständen oder Dienstleistungen an einer Steuerhinterziehung beteiligt?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-154/20

    Normen: EGRL 112/2006, AEUV Art 267

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen