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  • 20.09.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 35a Abs 5 S 3 · VI R 23/20

    Handwerkerleistung, Steuerermäßigung, Gesellschafter, Verrechnungskonto, Buchführung, Kreditinstitut

    Letzte Änderung: 20. September 2022, 18:50 Uhr, Aufgenommen: 20. Mai 2020, 15:30 Uhr

    Ist eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen zu gewähren, wenn diese von einer GmbH erbracht werden, an der der Leistungsempfänger beteiligt ist, und dessen Gesellschafterverrechnungskonto damit belastet wird oder ist Einbindung eines Kreditinstituts erforderlich?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 23/20

    Normen: EStG § 35a Abs 5 S 3, EStG § 35a Abs 3

    Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 09.06.2022

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger