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  • 21.05.2008 · Erledigtes Verfahren · EigZulG § 9 Abs 5 · IX R 44/06

    Kinderzulage, Ehegatten, Erstobjekt, Zweitobjekt

    Letzte Änderung: 21. Mai 2008, 10:32 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Kinderzulage für Ehegatten bei mehreren Objekten - Steht in den Fällen, in denen ein Ehegatte für eine ihm allein gehörende Wohnung die volle Kinderzulage erhält, dem anderen Ehegatten für eine weitere, im gemeinsamen Eigentum der Eheleute stehende Wohnung ebenfalls die volle Kinderzulage zu, weil weder die Beschränkung nach § 9 Abs. 5 Satz 3 EigZulG greift noch bei Ehegatten eine insgesamt zweifache Inanspruchnahme der Kinderzulage prinzipiell ausgeschlossen ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 44/06

    Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 13.9.2006 6 K 1898/02 (Ez) EFG 2006, 1813

    Normen: EigZulG § 9 Abs 5

    Erledigt durch: Urteil vom 19.12.2007, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung