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  • 25.07.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 35a Abs 4 S 1 · VI R 2/20

    Haushaltsnahe Dienstleistung, Haushalt, Pflegedienst, Eltern, Anspruchsberechtigung, Gleichbehandlungsgrundsatz

    Letzte Änderung: 25. Juli 2022, 10:50 Uhr, Aufgenommen: 20. Mai 2020, 15:30 Uhr

    Sind Aufwendungen für die ambulante Pflege und Betreuung von nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen, sondern in ihrem eigenen Haushalt lebenden Familienangehörigen im Rahmen von § 35a EStG als haushaltsnahe Dienstleistungen abziehbar und ,falls ja, setzt der Abzug voraus, dass die Rechnung auf den Steuerpflichtigen ausgestellt ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 2/20

    Normen: EStG § 35a Abs 4 S 1, EStG § 35a Abs 2 S 2, GG Art 3

    Erledigt durch: Urteil vom 12.04.2022, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger