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  • 21.12.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 · IX R 43/06

    Fassadenbekleidung, Erhaltungsaufwand

    Letzte Änderung: 21. Dezember 2007, 14:51 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Fassadenbekleidung - Sind bei einem Zweifamilienhaus (Erdgeschosswohnung eigengenutzt, Dachgeschosswohnung fremdvermietet) die Aufwendungen für das Anbringen einer Fassadenbekleidung im Bereich der fremdgenutzten Wohnung und der damit zusammenhängenden Dacharbeiten (Dachüberstandsverlängerung, Austausch von einfachen Regenrinnen gegen Kupferregenrinnen) in voller Höhe oder nur insoweit als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar, als sie nach dem Wohnflächenverhältnis auf die vermietete Wohnung entfallen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 43/06

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 17.8.2006 14 K 210/02

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1

    Erledigt durch: Urteil vom 25.09.2007, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung