21.09.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10b Abs 1 · X R 37/19
Spende, Zuwendung, Gemeinnützige Zwecke, Tierschutz, Verein
Letzte Änderung: 21. September 2021, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 20. April 2020, 16:00 Uhr
Ist eine gewidmete Spende an einen gemeinnützigen Tierschutzverein gemäß § 10b Abs. 1 EStG abzugsfähig, wenn die Zuwendung zwar im Einklang mit den steuerbegünstigten Satzungszwecken der gemeinnützigen Empfängerkörperschaft steht, jedoch zur Rettung eines einzelnen ganz konkreten hilfsbedürftigen Tieres für dessen Unterbringung in einer Tierpension bestimmt war?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 37/19
Normen: EStG § 10b Abs 1, AO § 52 Abs 2 S 1 Nr 14, AO § 55, AO § 58
Erledigt durch: Urteil vom 16.03.2021, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger