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  • 21.04.2021 · Erledigtes Verfahren · AO § 172 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a · III R 5/20

    Einspruchsentscheidung, Antrag, Schlichte Änderung, Bestandskraft

    Letzte Änderung: 21. April 2021, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 20. April 2020, 16:00 Uhr

    Hat aufgrund eines während der Klagefrist gestellten Antrags auf Änderung einer Einspruchsentscheidung auch dann eine nochmalige vollständige rechtliche Überprüfung stattzufinden, wenn die streitigen Tat- oder Rechtsfragen bereits Gegenstand der (ersten) Einspruchsentscheidung waren?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 5/20

    Normen: AO § 172 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a

    Erledigt durch: Beschluss vom 02.02.2021, unzulässig

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger