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  • 20.03.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 22 Nr 3 · IX R 39/06

    Preisgeld, Sonstige Einkünfte, Spielgewinn

    Letzte Änderung: 20. März 2008, 09:37 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Preisgeld bei Fernsehshows - Ist das im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Produktion einer Fernseh-Show gezahlte "Preisgeld" nach § 22 Nr. 3 EStG steuerpflichtig, wenn die Mitwirkung Gegenstand einer vertraglichen Vereinbarung war, die als Gegenleistung ein Pauschalhonorar und, im Falle der erfolgreichen Erreichung des von der Produktionsfirma in der Show angestrebten Ziels, ein hohes Preisgeld vorsah? Liegt hier ein gegenseitiger Leistungsaustausch vor, der nicht mit der Teilnahme an Quiz- und Ratshows und den damit verbundenen, nicht steuerbaren Spiel- und Wettgewinnen vergleichbar ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 39/06

    Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht 28.3.2006 5 K 159/05

    Normen: EStG § 22 Nr 3, EStG § 2 Abs 1 Nr 7

    Erledigt durch: Urteil vom 28.11.2007, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger